Im Namen des Kreis- und Parteivorstands von PRO NRW hat der Stadtverordnete Christopher Freiherr von Mengersen am 6. Oktober Einspruch gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl eingelegt. In seinem Schreiben an den Wahlleiter Prof. Dr. Sander beklagte von Mengersen fristgerecht gemäß §39 (2) Kommunalwahlgesetz NRW insbesondere die Nichtzulassung der PRO-NRW-Kandidatin Susanne… weiterlesen