Moscheebau-Karneval in Witterschlick

Logo der türkisch-staatlichen DITIB, die die größte Bauherrin von Moscheen in Deutschland ist

Auch Prinzessin Irene I. und ihre „Dienstmänner“ aus Volmershoven-Heidgen waren gekommen. In rheinisch-karnevalistischem Frohsinn, diesen Eindruck erweckt die Lektüre der Lokalpresse, fand am 21. Januar 2012 das Richtfest der DITIB-Moschee in Alfter-Witterschlick statt. Allein, dass der abendländische Brauch des Richtfestes von den Mohammedanern übernommen wurde, gilt als großartige Integrationsleistung. So konnte der regionale Vertreter der türkischen Religionsbehörde denn auch gleich eine Gegenforderung an sein Gastland stellen: „Ihr seid willkommen“, solle die aufnehmende Seite doch bitte klar und unmissverständlich signalisieren. Zumindest beim Alfterer Bürgermeister Rolf Schumacher (CDU) war diese Botschaft schon angekommen, denn er beteuerte, dass „Dialog und Miteinander“ das Zusammenleben von Deutschen und Mohammedanern im Alltag seit Jahrzehnten kennzeichneten. Da fiel offenbar kaum auf, dass ein türkischer Diplomat darauf hinwies, die Moschee sei nicht nur ein Gotteshaus, sondern Lebensmittelpunkt der islamischen Gemeinde: „Hier wollen wir nicht nur beten, sondern auch zusammen leben“ – eine nette Umschreibung der Parallelgesellschaft.

Die Multi-Kulti-Seligkeit der lokalen Honoratioren war, wenn man der Presse glauben darf, ungetrübt. Ungetrübt von den Sorgen deutscher Anwohner um den Verfall ihres Ortsteils, den Wertverlust ihrer Heime, Verkehr und Lärmbelästigung sowie die Ausbreitung der islamischen Parallelgesellschaft. Diese beunruhigende Entwicklung beschränkt sich nicht auf Witterschlick. An vielen Stellen in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis werden derzeit von langer Hand durch ausländische Religionsbehörden und arabische Petrodollars Moschee-Bauten vorangetrieben. Wer sich in Sicherheit wähnt, weil er (noch) in einer moscheefreien Zone lebt, mag schon bald eine unangenehme Überraschung erleben. weiterlesen…

Sicherheitsgespräch für Bad Godesberg erst im März

Das seit 1969 nicht mehr selbstständige Bad Godesberg hat in den letzten Jahren zunehmend Probleme mit Jugendkriminalität

Schon Ende 2010 ist im Hauptausschuss des Bonner Rates die Entscheidung getroffen worden, für den Bezirk Bad Godesberg eine Konferenz zum Thema Sicherheit anzubieten. Bislang hat sich nicht viel getan. Erst jetzt im Januar 2012 ist zu vernehmen, die Runde mit Vertretern der Sicherheitsbehörden und der Verwaltung, die sich primär an die ortsansässigen Bürger richtet, werde im März stattfinden.

Trotz eines Gefühls der massiven Unsicherheit unter den Betroffenen, was sich u. a. in der nächtlichen Überwachung der Fußgängerzone Alt-Godesbergs durch private Sicherheitsdienste niederschlägt, ist die Polizei bemüht, zu beschwichtigen. Bei 6.286 gemeldeten Straftaten 2010 im gesamten Bezirk, wovon bislang 2.433 aufgeklärt worden sind, sei Bad Godesberg gegenüber dem übrigen Stadtgebiet nicht signifikant abweichend in Erscheinung getreten. Lediglich wird zugegeben, dass in manchen Ortsteilen die Jugendkriminalität über dem Durchschnitt liegt. weiterlesen…

Baumschutzsatzungsantragsformularbearbeitungsgebühr

© Uschi Dreiucker / www.pixelio.de
So schnell, wie manche grünen Sozialisten denken, schlagen Säge oder Beil nicht zu

Noch nie gehört? Um das zu erklären, müssen wir etwas ausholen:

In Bonn gibt es seit 2000 eine städtische Satzung, die den Bürgern das Fällen von Bäumen mit mehr als einem Meter Stammumfang auf ihren Grundstücken verbietet. Solche Satzungen wurden in den letzten Jahrzehnten unter dem Einfluss „grüner“ Ratsfraktionen in vielen Städten erlassen. Doch halt – so einfach verbieten darf man dem Grundstückseigentümer das Baumfällen dann doch nicht, denn das wäre grundgesetzwidrig. Deshalb macht das Regelwerk gnädigerweise eine Reihe von Ausnahmen: So darf der Bürger Bäume fällen, wenn sie eine Nutzung seines Grund und Bodens behindern, die baurechtlich erlaubt ist (z. B. Bebauung), wenn sie krank sind oder Äste herunterzufallen drohen. Ohne weiteres darf der Betroffene das Holzgewächs allerdings nicht entfernen. Er muss zunächst eine Erlaubnis bei der Stadt einholen. In den oben genannten Fällen ist die Stadt aber verpflichtet, eine Genehmigung zu erteilen. In anderen Situationen, wenn der Baum etwa menschlichen Behausungen das Tageslicht wegnimmt, ist eine Befreiung vom Fällverbot nach Ermessen der Beamten möglich.

Lässt man das Juristendeutsch einmal beiseite, so bedeutet das: Wer einen vernünftigen Grund hat, darf einen ihm gehörenden Baum auf dem ihm gehörenden Grundstück auch fällen, denn alles andere wäre absurd, weil selbst in Nordkorea hätte vermutlich niemand etwas dagegen. Um eine so selbstverständliche Aktion auch durchzuführen, ist aber ein Antragsverfahren notwendig, das einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die kommunale Bürokratie gleichkommt: Laut Internet-Auftritt der Bundesstadt sind mindestens zwei Bedienstete unmittelbar mit der Verwaltung der Baumschutzsatzung befasst; hinzu kommt eine unbekannte Anzahl weiterer Beschäftigter im „Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und lokale Agenda“. Inwieweit auch das „Amt für Stadtgrün“ betroffen ist, sei dahingestellt. Die Baumschutzsatzung selbst umfasst zehn Paragraphen, die sich über neun Seiten erstrecken. Das Antragsformular gemäß Baumschutzsatzung umfasst acht Felder über zwei Seiten. weiterlesen…

Grußbotschaft zum Jahreswechsel

© Tom Kleiner / pixelio.de

Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir einen stimmungsvollen Jahreswechsel und ein gesundes, erfolgreiches und glückliches Jahr 2012!

Ihr

Detlev Schwarz

PRO-NRW-Kreisvorsitzender Bonn

Teures Deutschlandfest – Schöne Bescherung nach Weihnachten

© Christian Seidel / pixelio.de
Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch verlangt nach Geld, doch erhält zu Recht eine Abfuhr

Das Fest war schön, doch Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch (SPD) hat offenbar die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Es ist dem ersten Bürger Bonns durchaus anzurechnen, dass er die Bundesstadt in einem besonders guten Licht erscheinen lassen möchte. Allerdings scheint er dabei völlig außer Acht zu lassen, dass die Bürger das mit ihren Gebühren finanzieren müssen. Ein mathematisches Genie ist an dem SPD-Mann auch nicht verloren gegangen, denn kurzfristig muss sich dieser 500.000 Euro für offene Rechnungen aus der Stadtkasse besorgen.

Auf der Suche nach einem „Mittäter“, der mit ihm gemeinsam als Ratsmitglied die nicht-öffentliche Vorlage unterzeichnet, ist der Bonner Oberbrürgermeister noch nicht fündig geworden. Alle Ratsfraktionen, so Presseberichte, haben abgewunken und geben sich empört. Sie schieben die Schuld dem Finanzausschuss zu. Dieser solle zunächst einmal die Rechnungen prüfen, ist der Presse weiter zu entnehmen. weiterlesen…